Die Bundesregierung
Freitag, 28. Dezember 2012
Recht
Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt
Viele Eltern jüdischen und muslimischen Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das ist in Deutschland weiterhin straffrei möglich, solange die Beschneidung medizinisch fachgerecht durchgeführt wird.

Bundesregierung schafft Rechtssicherheit
Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Sie können sämtliche Fragen entscheiden, die ihre Kinder betreffen. So auch eine Beschneidung des Sohnes nach den Regeln der ärztlichen Kunst.

Vor diesem Hintergrund hatte sich die Bundesregierung entschlossen, die Beschneidung von Jungen im elterlichen Sorgerecht zu regeln.

Schmerzbehandlung und Aufklärung
Eltern können in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Hierzu gehört vor allem eine angemessene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung.

Vor der Beschneidung sollen die Eltern umfassend aufgeklärt sein. Außerdem müssen die Eltern den Willen des Kindes berücksichtigen. Die Beschneidung darf nicht stattfinden, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet würde. So könnten beispielsweise gesundheitliche Risiken gegen den Eingriff sprechen.

Religiöses Leben in Deutschland möglich
Religiöse Motive der Eltern für eine Beschneidung ihrer Jungen sollen nicht erforscht werden. Eine Person, die von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen ist – wie etwa ein jüdischer Beschneider – darf in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eine Beschneidung vornehmen. Voraussetzung dafür: Er muss entsprechend ausgebildet und wie ein Arzt befähigt sein.

Damit stellt Deutschland erneut unter Beweis, dass ein weltoffenes und tolerantes Land ist und bleibt. Juden und Muslime sind willkommen. Denn Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.

Rechtsunsicherheit nach Urteil beseitigt
Im Mai 2012 hatte das Landgericht Köln die Auffassung vertreten, bei einer Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Das Urteil hatte viele jüdische und muslimische Eltern verunsichert. Das seit dem 28. Dezember 2012 gültige Gesetz regelt nun die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland und beseitigt die ehemals bestehende Rechtsunsicherheit.

Das Gesetz beschränkt sich ausdrücklich auf die Beschneidung von Jungen. Die gelegentlich auch „Beschneidung“ genannte Genitalverstümmelung bleibt in Deutschland verboten.